Aktuelles
26.11.2013
Mark-E gibt Tipps zum Schutz von Wasserleitungen in den Wintermonaten
• Hauseigentümer können Frostschäden vorbeugen
Vor dem Hintergrund der derzeit fallenden Temperaturen weist Mark-E insbesondere Hauseigentümer auf die Gefahren von Frostschäden bei Wasserleitungen hin.
Bei Beachtung folgender einfacher Regeln können Hausbesitzer ihre Wasserleitungen effektiv schützen und so teure Reparatur- oder Instandhaltungskosten und Versorgungsunterbrechungen vermeiden:
- In Kellerräumen, die mit Wasserleitungen oder Wasserzählern ausgestattet sind, sollten alle Fenster und Außentüren während der Wintermonate geschlossen bleiben. Bei niedrigen Außentemperaturen kann ein Kellerraum ansonsten binnen kurzer Zeit extrem auskühlen.
- In jedem Raum, der frostanfällig ist, sollte sämtliche Wasserleitungen und -zähler mit entsprechendem Isoliermaterial geschützt werden.
- Alle Wasserleitungen im Außenbereich – zum Beispiel bei Wasseranlagen wie Schwimmbecken, Teichen oder Springbrunnen – sowie in ungeheizten Garagen oder Außenwänden des Hauses sollten zeitig vor Frosteinbrüchen entwässert werden. Wichtig ist hierbei, dass der Wasserhahn nach der Entleerung auch wieder geschlossen wird.
- Auch bei der Programmierung der Erdgasheizung sind vorbeugende Maßnahmen möglich: Die Einstellung sollte hierbei so gewählt werden, dass bei längerer Abwesenheit der Hausbewohner und auftretenden Minustemperaturen keine Heizkörper einfrieren können.
Ist trotz aller Vorbeugung dennoch ein Frostschaden aufgetreten, rät Mark-E den Hausbesitzern, nicht zur Selbsthilfe zu greifen, sondern Fachleute einer Installationsfirma zu kontaktieren.
Hagen, 26. November 2013