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Aktuelles

15.08.2024

ENERVIE Vernetzt: Wasserversorgung in Werdohl-Kettling aktuell beeinträchtigt

• Bakterien im Trinkwasser nachgewiesen – Märkischer Kreis spricht Abkochgebot aus

Der regionale Verteilnetzbetreiber ENERVIE Vernetzt betreibt unter anderem das Wasserversorgungsnetz im Bereich Werdohl. Bei einer routinemäßigen Untersuchung wurde aktuell eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers in Form von Coliformen Bakterien und Escherichia coli in einem Hochbehälter festgestellt. Ursache war höhere Gewalt durch den Ausfall einer Desinfektionsanlage wegen eines Blitzeinschlags.

In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Märkischen Kreises leitete ENERVIE Vernetzt sofortige Maßnahmen zur Ursachenbekämpfung und zur Problemlösung ein: Der betroffene Hochbehälter wurde außer Betrieb genommen, die Trinkwasserversorgung erfolgt nunmehr aus einem anderen Hochbehälter. Gleichzeitig führte ENERVIE Vernetzt bereits umfangreiche Spülmaßnahmen im Trinkwassernetz durch. Der Netzbetreiber geht daher davon aus, dass das belastete Trinkwasser bereits aus dem Netz entfernt wurde.

In direkter Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Märkischen Kreises wird aus Sicherheitsgründen dennoch ein sofortiges Abkochgebot ausgesprochen. Es ist davon auszugehen, dass dieses Abkochgebot zeitnah wieder aufgehoben werden kann. ENERVIE Vernetzt hat bereits Nachuntersuchungen veranlasst und wird über eine Aufhebung des Abkochgebotes umgehend informieren. Informationen erhalten Kunden auch über die kostenlose Störungsnummer „Wasser“ von ENERVIE Vernetzt unter 0800 – 123 99 33.

Betroffen ist der Ortsteil Kettling mit folgenden Straßen:
• Am Ennest
• An der Falkenlei
• Grüner Schla
• Hohe Fuhr
• Kettenbecke
• Kettling
• Plettenberger Str. 3a, 5, 5a, 7, 9, 11, 11a, 13, 13a, 15, 17, 19, 29, 31, 38, 39
• Gewerbestr. 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42

Laut dem Gesundheitsamt des Märkischen Kreises sind folgende Punkte zum Abkochgebot zu beachten: 
• Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
• Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht sein, damit es als abgekochtes Wasser anzusehen ist.
• Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet – es sollte jedoch nicht verschluckt werden.
• Zum Herstellen von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist abgekochtes Wasser zu verwenden.
• Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40 °C betragen.
• Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60 °C spült und trocknet. Für gefährdete Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen, Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen.

Hagen/Werdohl, 15. August 2024