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Pressearchiv 2014

01.10.2014

Kostenanerkennung vereinbart: ENERVIE und Bundesnetzagentur einigen sich

• Kraftwerke im „Zwangseinsatz“ für Netzstabilität und Versorgungssicherheit
• Netzentgelte in der Region steigen  - Alle Stromanbieter betroffen
• ENERVIE AssetNetwork sieht weiter Amprion in der Pflicht - Rechtsweg in Prüfung

Die ENERVIE Gruppe und die Bundesnetzagentur haben sich nach intensiven Gesprächen auf Eckpunkte für die Regelungen über den netzstabilisierenden Einsatz von Kraftwerken des Unternehmens geeinigt. Konkret bedeutet dies, dass drei Kraftwerke der ENERVIE Gruppe nicht mehr im Markt, sondern nur auf Anforderung des Verteilnetzbetreibers ENERVIE AssetNetwork (EAN) zur Aufrechterhaltung einer stabilen Stromversorgung der Region eingesetzt werden. Hintergrund ist, dass die Bezugskapazität vom vorgelagerten Netzbetreiber Amprion GmbH nicht ausreicht, um die gesamte Netzlast im Netzgebiet der EAN zu decken. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zeitweise Kraftwerke der ENERVIE Gruppe einzusetzen, um die Region jederzeit sicher mit Strom zu versorgen und die Kapazitätslücke auszugleichen und zwar solange, bis der Engpass durch Netzbaumaßnahmen im vorgelagerten Übertragungsnetz behoben ist. Die entstehenden Kosten für den Betrieb der Kraftwerke werden durch höhere Netzentgelte im Netzgebiet der EAN ausgeglichen.

Höhere Netzentgelte führen 2015 insbesondere bei Unternehmen in Hagen und großen Teilen der Märkischen Region zu teilweise erheblichen Kostenbelastungen. Größere Industrieunternehmen in der Region müssen je nach Anschlussebene und Abnahmemenge Kostensteigerungen durch höhere Netzentgelte in teilweise bis zu siebenstelliger Höhe einplanen. Wichtig: Die Kostensteigerungen durch höhere Netzentgelte treffen grundsätzlich sämtliche Kunden im Netzgebiet der EAN – unabhängig vom jeweiligen Stromanbieter. Ob die Erhöhung der Netzentgelte bei Privatkunden zu einer Erhöhung des Bruttostrompreises führt, ist von der Gesamtkalkulation aller Kostenbestandteile durch den jeweiligen Stromanbieter abhängig.

Netzentgelte sind neben den reinen Energiekosten, den staatlichen Steuern und Abgaben ein weiterer Teil des Bruttostrompreises. Sie werden für den Transport der Energie zum Kunden und den Unterhalt des Stromnetzes erhoben.

ENERVIE AssetNetwork sieht Amprion GmbH in der Pflicht

EAN sieht weiterhin, im Gegensatz zur Bundesnetzagentur, die Amprion GmbH als übergeordneten Übertragungsnetzbetreiber in der Pflicht, die mit dem Engpass verbundenen Konsequenzen zu tragen. Daher hat das Unternehmen bereits ein Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur gegen die Amprion GmbH eingeleitet.

EAN wird notfalls den gesamten Rechtsweg ausschöpfen, um die Zuständigkeitsfrage in Ihrem Sinne und damit im Sinne aller Netzkunden der EAN zu klären. Denn: Sollte ein Gericht die Zuständigkeit der Amprion GmbH feststellen, sind die Kosten für das Engpassmanagement, also der Zwangseinsatz von Kraftwerken im Netzgebiet der EAN, nicht mehr nur von den Kunden der EAN, sondern von allen Netzkunden der Amprion GmbH zu tragen. Dies würde aufgrund der deutlich höheren Anzahl von Kunden zu einer erheblichen Verringerung der spezifischen Netzentgelterhöhung für jeden Kunden führen.

Hintergrund

Die Kraftwerksbetreiber im Netzgebiet der EAN haben vor dem Hintergrund der massiven Verluste im Bereich der Stromerzeugung, die branchenweit ein Problem darstellen, bereits im September 2013 bei der Bundesnetzagentur den kompletten konventionellen Kraftwerkspark mit rund 1.300 Megawatt Gesamtleistung zur Stilllegung angemeldet. So ist unter den heutigen Rahmenbedingungen der Umsetzung der Energiewende der Betrieb selbst modernster Gaskraftwerke nicht wirtschaftlich darstellbar. Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit des Stromnetzes in Südwestfalen werden Teile des Kraftwerksparks jedoch dringend benötigt. Der Einsatz zur Netzstabilität wird nun von der ENERVIE AssetNetwork als Verteilnetzbetreiber gesteuert. Die daraus resultierenden effizienten Kosten werden in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur über die Netzentgelte in Ansatz gebracht.


Hagen, 01.10.2014