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Pressearchiv 2017

11.12.2017

Stadtwerke Lüdenscheid: Strompreiserhöhung zum 1. Februar 2018

• Steigerung je nach Verbrauchsfall ab 2,9 Prozent
• Hauptgrund: deutlich höhere Netzentgelte
• Steuern sowie staatliche Abgaben und Umlagen machen über 55 Prozent des Strompreises aus

Die Stadtwerke Lüdenscheid erhöhen die Strompreise zum 1. Februar 2018. Hauptgründe hierfür sind deutlich höhere Netzentgelte sowie in geringem Maße ein Anstieg der Beschaffungskosten durch gestiegene Börsenpreise. Für die Erhöhung der Netzentgelte sind insbesondere die mit der Energiewende in Deutschland verbundenen Kosten im Rahmen des Netzausbaus verantwortlich, auf die die Stadtwerke Lüdenscheid keinen Einfluss haben. Konkret hat der vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber Amprion die Netznutzungsentgelte um bis zu 45 Prozent erhöht und an die regionalen Verteilnetzbetreiber wie ENERVIE Vernetzt weitergeleitet. Diese wiederum sind berechtigt, diese erhöhten Kosten über die Netzentgelte an die Endkunden weiterzugeben.

Im Ergebnis ergeben sich somit über die verschiedenen Verbrauchsfälle unterschiedliche Preisentwicklungen für den Stromverbrauch im Tarif „Komfort Strom“. So zahlt ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Monat rund 2,31 Euro (netto) oder 3,09 Prozent mehr für Strom. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden erhöhen sich die Kosten pro Monat um rund 1,32 Euro (netto) bzw. 2,88 Prozent. Analog zu den Steigerungen im Privatkundensegment steigen auch die Strompreise für Gewerbekunden.

Positiv für die Kunden ist, dass die Stadtwerke Lüdenscheid die Strompreise noch einen Monat stabil halten konnten, obwohl die Netzentgelte schon mit Wirkung zum 1. Januar 2018 deutlich gestiegen sind.

Die Stadtwerke Lüdenscheid werden alle betroffenen Kunden in den kommenden Tagen in einem gesonderten Anschreiben über die Preiserhöhung in ihrem Stromtarif informieren. Zudem empfiehlt der Energiedienstleister seinen Kunden, vom umfangreichen Beratungsangebot Gebrauch zu machen und sich hier auch Alternativen aufzeigen zu lassen. Generell erhalten alle Kunden der Stadtwerke Lüdenscheid in ihren Tarifen bereits seit Anfang 2016 zu 100 Prozent Ökostrom. Zudem berät das Unternehmen zu Themen wie Energieeffizienz oder E-Mobilität. Interessierte Kunden können sich hierzu in den beiden Energietreffs am Rathausplatz und der Lennestraße informieren. Zudem stehen die kostenfreien Service-Hotlines der Stadtwerke Lüdenscheid für Privatkunden unter 0800 – 157-1000 und für Geschäftskunden unter 0800 – 157-1200 zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.stadtwerke-luedenscheid.de oder auch per E-Mail unter privatkunden@stadtwerke-luedenscheid.de bzw. geschaeftskunden@stadtwerke-luedenscheid.de erhältlich.

Hintergrund: Zusammensetzung des Strompreises

Der Strompreis, den die Haushalte heute zahlen, setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Den weitaus größten Anteil machen mit über 55 Prozent die staatlichen Belastungen in Form von Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Dies sind Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe sowie Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)- und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Offshore-Haftungsumlage, der §19 Strom-Netzentgeltverordnung (NEV)-Umlage zur Entlastung energieintensiver Betriebe und der Abschaltbare-Lasten-Umlage. Fast 26 Prozent des Strompreises sind Netzentgelte, deren Höhe von der Bundesnetzagentur reguliert wird. Diese Preisbestandteile in einer Größenordnung von über 80 Prozent leiten Energieversorgungsunternehmen wie die Stadtwerke Lüdenscheid nur weiter, ohne selbst davon zu profitieren. Lediglich auf die verbleibenden ca. 19 Prozent des Strompreises können die Versorger überhaupt Einfluss nehmen – im Wesentlichen geben sie ihre eigenen Kosten für die Beschaffung des Stroms weiter. Zu einem geringen Teil enthält der Strompreis schließlich die Kosten für Kunden- und Abrechnungsservices. Der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis hat sich im Zeitraum von 1998 bis 2017 fast vervierfacht, während der Anteil für Erzeugung, Transport und Vertrieb im gleichen Zeitraum in etwa gleich geblieben ist (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft/BDEW, 31.05.2017).

Hagen/Lüdenscheid, 11. Dezember 2017