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Pressearchiv 2016

15.02.2016

Stadtwerke Lüdenscheid: Gaspreissenkung und Strompreisanpassung zum 1. April 2016

• Hauptgrund: gesunkene eigene Beschaffungskosten durch optimierte Beschaffungsstrategie
• Strom: Arbeitspreis sinkt, Grundpreis steigt durch höhere Netzentgelte
• Steuern sowie staatliche Abgaben und Umlagen machen 54 Prozent des Strompreises aus

Die Stadtwerke Lüdenscheid senken die Gaspreise in den Grundversorgungs- und Sondertarifen für Privat- und Gewerbekunden mit Wirkung zum 1. April 2016. Hauptgrund hierfür sind gesunkene eigene Beschaffungskosten durch eine optimierte Beschaffungsstrategie und gesunkene Börsenpreise.
Über die verschiedenen Verbrauchsfälle ergeben sich somit zum 1. April 2016 unterschiedliche Preissenkungen für den Verbrauch im Tarif „Komfort Gas“: Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) zahlt beispielsweise rund 38 Euro (brutto) oder 2,28 Prozent weniger für Gas.

Bei den Strompreisen ergibt sich zum 1. April 2016 ein differenziertes Bild: Eigene gesunkene Beschaffungskosten durch gefallene Börsenpreise wirken auch hier preisdämpfend, sodass die Stadtwerke Lüdenscheid diese Vorteile an ihre Kunden weitergeben und den Arbeitspreis pro verbrauchter kWh um 1,29 Cent senken können. Im Gegenzug müssen die Stadtwerke Lüdenscheid aufgrund gestiegener Netzentgelte den für Kunden einmalig im Jahr zu zahlenden Grundpreis anheben. Zudem ist der staatliche Anteil am Strompreis insbesondere durch erhöhte Kosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK) weiter gestiegen.

Im Ergebnis ergeben sich somit zum 1. April 2016 über die verschiedenen Verbrauchsfälle unterschiedliche Preisentwicklungen für den Stromverbrauch im Tarif „Komfort Strom“. Mehr als drei Viertel der Stromkunden der Stadtwerke Lüdenscheid profitiert dabei von einer Preissenkung: So zahlt ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden rund 20 Euro (brutto) oder 1,7 Prozent weniger für Strom. Lediglich Kunden mit einem geringen Stromverbrauch müssen mit einer geringen Preiserhöhung rechnen, weil die Senkung des Arbeitspreises die Grundpreiserhöhung durch gestiegene Netzentgelte nicht mehr kompensieren kann: Bei einem angenommenen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden erhöhen sich beispielsweise die Kosten pro Jahr um rund 5,50 Euro (brutto) oder 0,87 Prozent. Analog zu den Senkungen im Privatkundensegment sinken auch durchgehend die Strompreise für Gewerbekunden.

Die Stadtwerke Lüdenscheid werden alle betroffenen Kunden in den kommenden Tagen in einem gesonderten Anschreiben über die Preisanpassung in ihrem Stromtarif informieren. Zudem empfiehlt der Energiedienstleister seinen Kunden, vom umfangreichen Beratungsangebot Gebrauch zu machen und sich hier auch Alternativen aufzeigen zu lassen. Hierzu können sich interessierte Kunden im Energietreff der Stadtwerke Lüdenscheid am Rathausplatz 21 informieren. Zudem steht die kostenfreie Service-Hotline der Stadtwerke Lüdenscheid für Privat- und Geschäftskunden unter 0800 – 157 1400 zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.stadtwerke-luedenscheid.de oder auch per E-Mail unter privatkunden@swls.de bzw. geschaeftskunden@swls.de erhältlich.

Hintergrund:

Der Strompreis, den die Haushalte heute zahlen, setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Den größten Anteil machen mit über 54 Prozent die staatlichen Belastungen in Form von Steuern und Abgaben aus. Dies sind Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe sowie Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)- und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Offshore-Haftungsumlage, der §19 Strom-Netzentgeltverordnung (NEV)-Umlage zur Entlastung energieintensiver Betriebe und der Abschaltbare-Lasten-Umlage. Rund 25 Prozent des Strompreises sind Netzentgelte, deren Höhe von der Bundesnetzagentur reguliert wird. Nur auf die verbleibenden ca. 21 Prozent des Strompreises können die Energieversorgungsunternehmen Einfluss nehmen – im Wesentlichen geben sie ihre eigenen Kosten für die Beschaffung des Stroms weiter. Zu einem geringen Teil enthält der Strompreis schließlich die Kosten für Kunden- und Abrechnungsservices. Der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis hat sich im Zeitraum von 1998 bis 2015 fast vervierfacht, während der Anteil für Erzeugung, Transport und Vertrieb im gleichen Zeitraum in etwa gleich geblieben ist (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft / BDEW, 19.01.2016).

Hagen/Lüdenscheid, 15. Februar 2016