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Pressearchiv 2015

19.06.2015

Mark-E und Stadtwerke Lüdenscheid informierten Kunden zum Thema „Energieaudit“

• Energieaudit ab Dezember 2015 Pflicht für alle größeren Unternehmen

Mark-E und Stadtwerke Lüdenscheid informierten am gestrigen Donnerstag, dem 18. Juni 2015, eingeladene Industrie- und Geschäftskunden zu der anstehenden Neuerung und dem Weg zu einem erfolgreichen Energieaudit.

Energie-Effizienz spielt nicht nur im Rahmen der energiepolitischen Zielerreichung der Energiewende eine Schlüsselrolle - sie birgt für Unternehmen auch Chancen, Kosten zu optimieren und sich somit erfolgreich im Wettbewerb zu positionieren. Rund 30 Unternehmensvertreter waren vor diesem Hintergrund der Einladung von Mark-E und Stadtwerken Lüdenscheid in die ENERVIE Zentrale in Hagen gefolgt.

In der zweistündigen Veranstaltung führten drei Referenten mit ihren Fachbeiträgen durch das Thema und stellten sich auch in der anschließenden Diskussionsrunde den Fragen der Unternehmen:

• Christoph Koch, Geschäftsführer der Ingenieurgemeinschaft Kombiplan, zeigte in einem Fachvortrag „Die Energieaudit-Pflicht für Nicht-KMU: Die Zeit läuft...“ den Weg zu einem erfolgreichen Audit auf.
• Zu „Extra-Gewinne mit dem Mark-E Power Pool - Wie Sie mit der Vermarktung im virtuellen Kraftwerk zusätzliche Erlöse erwirtschaften“ informierte Thomas Becke, Mark-E Energiehandel/Frontoffice.
• „Licht an, Kosten runter! - Mehr Energie-Effizienz und weniger Kosten durch Licht-Contracting“ stellte Olaf Kaltenborn, Vertriebsleiter der Mark-E Effizienz GmbH, vor.

Hintergrund

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, durch gesteigerte Energie-Effizienz zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Größere Unternehmen aller Branchen („Nicht-KMU“) müssen daher gemäß des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zur „Teilumsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie“ bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen und alle vier Jahre wiederholen. Hauptziel ist es, Energieflüsse und Potenziale für Energieeffizienz-Verbesserungen zu identifizieren und nach Möglichkeit auch umzusetzen. Durchgeführt werden muss das Audit von entsprechend hierfür qualifizierten Fachleuten („Energieauditoren“). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt stichprobenartige Kontrollen zur korrekten Umsetzung des Energieaudits durch. Kann ein Unternehmen kein Audit nachweisen, drohen empfindliche Bußgelder in fünfstelliger Höhe.

Hagen, 19. Juni 2015