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Aktuelles

10.12.2018

Mark-E: Strom- und Gaspreiserhöhung zum 1. Februar 2019

• Deutlich gestiegene Beschaffungskosten an Strom- und Gasbörsen
• Strompreissteigerung bleibt unter bundesdeutschem Durchschnitt
• Erste Gaspreiserhöhung seit 2012

Insbesondere aufgrund gestiegener Beschaffungskosten durch stark ansteigende Börsenpreise steigen die Strom- und Gaspreise zum 1. Februar 2019. Die Handelspreise an den Strom- und Gasbörsen sind in den letzten Monaten um rund 50 Prozent angestiegen - sowohl für das erste Quartal 2019 als auch für das ganze Jahr 2019. Das Unternehmen muss also selbst deutlich höhere Kosten für den Einkauf der Energie tragen. Diese Steigerung kann Mark-E nicht auffangen, da sich die weiteren Preisbestandteile – insbesondere staatliche Belastungen und Netzentgelte – für 2019 nur unwesentlich verringert haben.

Strompreisentwicklung

Im Ergebnis ergeben sich somit über die verschiedenen Verbrauchsfälle unterschiedliche Preisentwicklungen für den Stromverbrauch im Tarif „Komfort Strom“. So zahlt ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Monat rund 2,77 Euro (brutto) oder 3,02 Prozent mehr für Strom. Analog zu den Steigerungen im Privatkundensegment steigen auch die Strompreise für Gewerbekunden. Mark-E erhöht damit die Strompreise jedoch in geringerem Maße als es durchschnittlich in Deutschland der Fall ist. Positiv für die Kunden ist zudem, dass Mark-E die Strompreise noch einen Monat stabil gehalten hat, obwohl die steigenden Beschaffungskosten ihre Wirkung schon zum 1. Januar 2019 entfalten.

Gaspreisentwicklung

Erstmalig seit dem Jahr 2012 muss Mark-E auch eine Gaspreiserhöhung vornehmen. In der Zwischenzeit konnte das Unternehmen aufgrund günstiger Marktbedingungen und einer optimierten Beschaffungsstrategie sogar zwei Mal die Gaspreise senken. Ab dem 1. Februar 2019 ergeben sich nun über die verschiedenen Verbrauchsfälle unterschiedliche Preisentwicklungen für den Gasverbrauch im Tarif „Komfort Gas“. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden zahlt im Monat rund 10,00 Euro (brutto) oder 8,5 Prozent mehr für Gas. Neben den Steigerungen im Privatkundensegment erhöhen sich auch die Gaspreise für Gewerbekunden entsprechend. Mark-E hat allerdings die Gaspreise solange stabil halten können, dass die Kunden für einen großen Teil der Heizperiode noch von den günstigeren Tarifen profitieren.

Mark-E wird alle betroffenen Kunden in den kommenden Tagen in einem gesonderten Anschreiben über die Preiserhöhungen in ihren Strom- und Gastarifen informieren. Zudem empfiehlt der Energiedienstleister seinen Kunden, vom umfangreichen Beratungsangebot Gebrauch zu machen und sich hier auch Alternativen aufzeigen zu lassen. So bietet Mark-E neuerdings einen „Digital-Strom-Tarif“ an, bei dem Kunden von Kostentransparenz, Einsparpotenzialen und dem Wegfall etwaiger Nachzahlungen profitieren können. Informationen hierzu erhalten interessierte Kunden in den jeweiligen Mark-E Foren vor Ort. Zudem steht die kostenfreie Service-Hotline der Mark-E für Privat- und Geschäftskunden unter 0800 - 2202 201 zur Verfügung. Weitere Informationen sind auch per E-Mail unter privatkunden@mark-e.de bzw. geschaeftskunden@mark-e.de oder im Internet unter www.mark-e.de erhältlich. Hier können Kunden im Online-Center beispielsweise selbst ihre Zählerstände eingeben oder Abschläge ändern.

Bestandteile Strompreis - Hintergrund:

Der Strompreis, den die Haushalte heute zahlen, setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Den weitaus größten Anteil machen mit über 54 Prozent die staatlichen Belastungen in Form von Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Dies sind Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe sowie Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)- und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Offshore-Haftungsumlage, der §19 Strom-Netzentgeltverordnung (NEV)-Umlage zur Entlastung energieintensiver Betriebe und der Abschaltbare-Lasten-Umlage. Rund 25 Prozent des Strompreises sind Netzentgelte, deren Höhe von der Bundesnetzagentur reguliert wird. Nur auf die verbleibenden ca. 21 Prozent des Strompreises können die Energieversorgungsunternehmen Einfluss nehmen – im Wesentlichen geben sie ihre eigenen Kosten für die Beschaffung des Stroms weiter. Zu einem geringen Teil enthält der Strompreis schließlich die Kosten für Kunden- und Abrechnungsservices. Der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis ist im Zeitraum von 2006 bis 2018 um 110 Prozent gestiegen. Während der Stromverbrauch zwischen 2000 und 2018 nur um fünf Prozent gestiegen ist, haben sich in derselben Zeit die Einnahmen aus der Strom- und Umsatzsteuer auf inzwischen über 13,5 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft / BDEW, 29.10.2018).

Bestandteile Gaspreis - Hintergrund:

Der Gaspreis setzt sich im wesentlichen aus zwei Bestandteilen zusammen: Zum einen aus staatlichen Belastungen in Form von Steuern, Abgaben und Umlagen, die rund 27 Prozent ausmachen. Dies sind Mehrwertsteuer, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe sowie einer anteiligen Förderabgabe. Die übrigen rund 73 Prozent des Gaspreises sind Kosten für Import und Produktion, Transport, Speicherung und Verteilung. Die Gasversorger können jedoch hierauf nur sehr wenig Einfluss nehmen – im Wesentlichen geben sie ihre eigenen Kosten für die Gasbeschaffung weiter. Nach zwischenzeitlich fallender Tendenz sind die Großhandelspreise für Gas in den vergangenen zwei Jahren um fast 55 Prozent gestiegen. (Quelle: BDEW, 11/2018).

Hagen, 10. Dezember 2018