09.12.2019

Mark-E: Strom- und Gaspreiserhöhung zum 1. Februar 2020

• Gründe: Gestiegene Steuern und Abgaben, Netzentgelte sowie Beschaffungskosten

Aufgrund gestiegener Steuern und Abgaben, Netzentgelte sowie Beschaffungskosten durch ansteigende Börsenpreise steigen die Strom- und Gaspreise bei Mark-E zum 1. Februar 2020. So ist alleine die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um 0,35 Cent (netto) pro Kilowattstunde gestiegen.

Strompreisentwicklung

Im Ergebnis ergeben sich somit über die verschiedenen Verbrauchsfälle unterschiedliche Preisentwicklungen für den Stromverbrauch im Tarif „Komfort Strom“. So zahlt ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Monat 6,59 Euro (brutto) oder rund 7 Prozent mehr für Strom. Analog zu den Steigerungen im Privatkundensegment steigen auch die Strompreise für Gewerbekunden. Positiv schlägt für die Kunden zu Buche, dass Mark-E die Strompreise noch einen Monat stabil gehalten hat, obwohl die steigenden Beschaffungskosten, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte ihre Wirkung schon zum 1. Januar 2020 entfalten.

Gaspreisentwicklung

Auch bei den Gaspreisen muss Mark-E aufgrund gestiegener Beschaffungskosten und Netznutzungsentgelte eine Erhöhung vornehmen. Ab dem 1. Februar 2020 ergeben sich somit über die verschiedenen Verbrauchsfälle unterschiedliche Preisentwicklungen für den Gasverbrauch im Tarif „Komfort Gas“. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden zahlt im Monat 8,00 Euro (brutto) oder rund 6 Prozent mehr für Gas. Neben den Steigerungen im Privatkundensegment erhöhen sich auch die Gaspreise für Gewerbekunden entsprechend. Mark-E hat allerdings die Gaspreise solange stabil halten können, dass die Kunden für einen großen Teil der Heizperiode noch von den günstigeren Tarifen profitieren.

Mark-E wird alle betroffenen Kunden in den kommenden Tagen in einem gesonderten Anschreiben über die Preiserhöhungen in ihren Strom- und Gastarifen informieren. Zudem empfiehlt der Energiedienstleister seinen Kunden, vom umfangreichen Beratungsangebot Gebrauch zu machen und sich hier auch Alternativen aufzeigen zu lassen. So bietet Mark-E zum Beispiel einen „Digital-Strom-Tarif“ an, bei dem Kunden von Kostentransparenz, Einsparpotenzialen und dem Wegfall etwaiger Nachzahlungen profitieren können. Informationen hierzu erhalten interessierte Kunden in den jeweiligen Mark-E Foren vor Ort. Zudem steht die kostenfreie Service-Hotline der Mark-E für Privat- und Geschäftskunden unter 0800 - 2202 201 zur Verfügung. Weitere Informationen sind auch per E-Mail unter privatkunden@mark-e.de bzw. geschaeftskunden@mark-e.de oder im Internet unter www.mark-e.de erhältlich. Hier können Kunden im Online-Center beispielsweise selbst ihre Zählerstände eingeben oder Abschläge ändern. Zudem steht auf der Homepage eine Chat-Funktion zur Verfügung, bei der die Kunden direkt Antworten auf viele der wichtigsten Fragen rund um Strom- und Gaspreise erhalten.

Bestandteile Strompreis - Hintergrund:

Der Strompreis, den die Haushalte heute zahlen, setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Den weitaus größten Anteil machen mit rund 53 Prozent die staatlichen Belastungen in Form von Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Dies sind Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe sowie Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)- und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Offshore-Netzumlage, der §19 Strom-Netzentgeltverordnung (NEV)-Umlage zur Entlastung energieintensiver Betriebe und der Abschaltbare-Lasten-Umlage. Im Jahr 2020 wird die Gesamtbelastung der staatlichen Steuern und Abgaben bei Strom voraussichtlich bei einem neuen Rekordwert von 44 Milliarden Euro liegen. Der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis ist im Zeitraum von 2006 bis 2019 um 110 Prozent gestiegen. Gut 24 Prozent des Strompreises sind Netzentgelte, deren Höhe von der Bundesnetzagentur reguliert wird. Auch diese steigen im Jahr 2020. Nur auf die verbleibenden ca. 23 Prozent des Strompreises können die Energieversorgungsunternehmen Einfluss nehmen – im Wesentlichen geben sie ihre eigenen Kosten für die Beschaffung des Stroms weiter. Zu einem geringen Teil enthält der Strompreis schließlich die Kosten für Kunden- und Abrechnungsservices. (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft / BDEW, 27.11.2019)

Bestandteile Gaspreis - Hintergrund:

Der Gaspreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen zusammen: Zum einen aus staatlichen Belastungen in Form von Steuern, Abgaben und Umlagen, die rund 27 Prozent ausmachen. Dies sind Mehrwertsteuer, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe sowie einer anteiligen Förderabgabe. Die übrigen rund 73 Prozent des Gaspreises sind Kosten für Import und Produktion, Transport, Speicherung und Verteilung. Die Gasversorger können jedoch hierauf nur sehr wenig Einfluss nehmen – im Wesentlichen geben sie ihre eigenen Kosten für die Gasbeschaffung weiter. Nach zwischenzeitlich fallender Tendenz sind die Großhandelspreise für Gas in den vergangenen drei Jahren um rund 55 Prozent gestiegen. (Quelle: BDEW, 11/2018)

Hagen, 9. Dezember 2019