Unsere innovative Handelskompetenz: Power Purchase Agreements (PPA)

    Unser Energiehandel hat nicht nur Kompetenzen im Bereich Strom, Gas und CO2 - auch neue, innovative Produkte gehören zu unserem Metier.

    Aktuell bieten wir Betreibern von Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, ein lukratives Investment an:

    Bei Power Purchase Agreements (PPAs) handelt es sich um ein noch junges Vermarktungsinstrument für erneuerbare Energien in Deutschland. Diese langfristigen Stromlieferverträge entwickeln sich in Deutschland im Zuge der bevorstehenden Post-EEG-Phase zunehmend zu einer Option für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Dabei kann PPA gerade auch für Neuanlagen interessant sein und ist deshalb mehr als nur eine Post-EEG-Option.

    Power Purchase Agreement (PPA) – Was ist das?

    Bei einem Power Purchase Agreement (PPA) handelt es sich um einen bilateralen langfristigen Stromliefervertrag, der zwischen einem Verkäufer (Anlagenbetreiber) und einem Käufer (Stromabnehmer – bspw. Energieversorger oder industrieller Großverbraucher) geschlossen wird. Der Vertrag regelt die Lieferung einer Strommenge zu einem festgelegten Preis oder einem gleichwertigen finanziellen Ausgleich.

    Warum gewinnt PPA an Bedeutung?

    Durch das nahende Auslaufen des 20-jährigen EEG-Förderzeitraums werden Power Purchase Agreements als neues Geschäftsmodell für zahlreiche „Altanlagen“ befördert. Allein im Bereich der Onshore-Windenergie fallen in den Jahren 2020 bis 2025 Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 16,3 GW aus der gesetzlichen Förderung.

    Darüber hinaus suchen Projektentwickler und Investoren neue Stromvermarktungskonzepte außerhalb des klassischen gesetzlichen Förderrahmens des EEG. Die Preise für Wind- und Solarstrom sind mittlerweile so günstig, dass es unter geeigneten Bedingungen nicht auf Fördermittel ankommt. Hinzu kommen die Unwägbarkeiten bei der Teilnahme an den EEG-Ausschreibungen, insbesondere das Zuschlags- und das Preisrisiko.

    Vorteile von PPA

    Neben einer vertraglichen Absicherung gegen steigende Strompreise treffen die Vertragsparteien typischerweise auch Vereinbarungen zur Übertragung von Herkunftsnachweisen für den Strom, den der Anlagenbetreiber erzeugt hat. Der Erwerb von Herkunftsnachweisen stellt als „grünes“ Marketinginstrument eine nicht unwesentliche Motivation der abnehmenden Unternehmen zum Abschluss von Power Purchase Agreements dar.

    Zudem bieten PPA-Modelle für Betreiber von EE-Anlagen insbesondere den Vorteil, dass eine Teilnahme an den Ausschreibungen für die Fördertarife nicht erforderlich und eine Vermarktung des Stroms auch ohne den Erhalt eines Zuschlags durch die Bundesnetzagentur möglich ist.

    Hier geht`s zum PPA-Angebot der Mark-E.