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17.12.2020

ENERVIE Vernetzt informiert: EEG-Anlagenbetreiber müssen Zählerstand in „Corona-Zeiten“ selbst ablesen

• Wichtig zur Abrechnung der Einspeisevergütung – Stichtag 31.12.2020
• Übermittlung per Ablesekarte, telefonisch, per E-Mail oder online möglich

Im Netzgebiet der ENERVIE Vernetzt GmbH werden mehrere tausend Photovoltaik-, Wind- oder Wasserkraftanlagen betrieben, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Ökostrom erhalten. Die Betreiber dieser Anlagen bittet ENERVIE Vernetzt nun, ihre Zählerstände selbst abzulesen und zu übermitteln.

Um eine möglichst genaue Abrechnung der Einspeisevergütung zu gewährleisten, bittet ENERVIE Vernetzt die Anlagenbetreiber, nach Möglichkeit zum Stichtag 31.12.2020 abzulesen. Der Netzbetreiber weist insbesondere darauf hin, dass unbedingt ein Zählerstand benötigt wird, da nur dann auch eine Erstattung der Einspeiseleistung erfolgen kann.

Hintergrund ist die derzeitige Corona-Situation mit dem „harten Lockdown“. ENERVIE Vernetzt hat daher aus Sicherheitsgründen alle Kundenkontakte auf das Nötigste reduziert und auch die turnusmäßige Ablesung der „EEG-Einspeiserkunden“ zur Ermittlung der Einspeisevergütung mit eigenen Ablesern bis auf weiteres eingestellt. Stattdessen schreibt der Netzbetreiber derzeit betroffene Anlagenbetreiber an und sendet ihnen per Post eine Ablesekarte zu. ENERVIE Vernetzt bittet darum, den Zählerstand selbst abzulesen und die Möglichkeiten, die die Ablesekarte bietet, zu nutzen. So ist zum Beispiel eine völlige digitale Übermittlung der Werte mittels eines QR-Code-Verfahrens komfortabel machbar. Selbstverständlich kann die Karte auch über den klassischen Postweg ausgefüllt zurückgeschickt werden. Alternativ ist dies auch telefonisch unter der Rufnummer 02351-5675-22210, per E-Mail an tk-ablesung@enervie-vernetzt.de sowie online möglich. Ausführliche Informationen zur Ablesung finden Kunden im Anschreiben oder auf der Internetseite der ENERVIE Vernetzt unter https://www.enervie-vernetzt.de/Home/messtellenbetrieb/zaehler-ablesen.aspx.

Hagen, 17. Dezember 2020